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Naturschutz und Landschaftspflege
- Landschaftsschutzgebiet „Gundelfingen-Wildtal-Heuweiler“ von 1993, dessen Einzugsbereichs im Jahr 1998 durch die Gewanne Wolfsgrube, Litzfürst und Zollgarten erweitert wurde.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst nun ca. 908 ha der Gemarkungsfläche, d.h. ca. 65 %.
- Verordnung zum Schutz von Grünbeständen entlang der drei Bachläufe Schobbach, Taubenbach und Hagelbach von 1987 zur Sicherung der natürlichen Eigenart der Bachläufe und der angrenzenden Grünbereiche.
- Ausweisung von Naturdenkmälern bei besonders wertvollen Einzelbäumen.
- Für das gesamte Gemeindegebiet hat die Gemeinde eine parzellenscharfe Biotopkartierung erarbeitet.
- Eigene Biotopkartierung der Waldbestände durch das Land Baden-Württemberg.
- Kauf von Flächen mit schützenswerten Biotopen. Anlage und Unterhaltung von verschiedensten Biotopen durch die Gemeinde Gundelfingen wie z. B. der Weiher im Elzdobel, das Biotop am Taubenbach sowie das Biotop am Bauhof.
- Seit 1992 Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen durch einen Zuschuss von 13,-- Euro pro Quadratmeter Fläche. Die Fläche muss mindestens 10 Quadratmeter groß sein. Die Bezuschussung beträgt höchstens 800,-- Euro. Neuanlagen bzw. der Abriss von Gebäuden fallen nicht unter diese Regelung.
- Zuschuss der Gemeinde für die Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen in Höhe von
13,-- Euro je Hochstamm-Obstbaum.
- Förderung von Zisternen zur Regenwassernutzung, wenn sie ein Speichervolumen von mindestens 2 m³ aufweisen. Je Grundstück wird eine Zisterne gefördert. Der Zuschussbetrag beträgt 30 % für nachgewiesene Herstellungskosten, maximal jedoch 260,-- Euro.
- Verschiedene Pflanzaktionen der Gemeinde, u.a. auf Initiative und mit der Ortsgruppe des BUND und dem Schwarzwaldverein.
- Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes durch die Gemeinde für den Schobbach, den Hagelbach sowie den Zähringer Dorfbach. Dieser soll entlang der südlichen Gemarkungsgrenze zu Freiburg renaturiert werden.
- Extensive Bewirtschaftung von innerörtlichen Gemeindegrünflächen, so weit dies möglich ist.
- Beteiligung der Gemeinden an Biotoppflegeprogrammen des Landkreises.
- Unterstützung der Landwirtschaft durch Landschaftspflegegelder zur Offenhaltung der Landschaft.
- Erfolgreiche Verhinderung von umweltbelastenden möglichen Einrichtungen wie der geplanten Mülldeponie im Schobbachtal oder der Einrichtung einer Wagenburg in der Vorzone des Mooswaldes auf Freiburger Gemarkung, unmittelbar an der Grenze zur Gundelfinger Gemarkung durch der Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat.
- Erzeugermarkt seit 1990 auf dem Rathausplatz, der zwei Mal wöchentlich stattfindet.
- Einrichtung eines Vogellehrpfads