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§ 3 Mitwirkungsrechte im Arbeitskreis
Mitwirken im Arbeitskreis können alle Personen, die zu den Versammlungen eingeladen werden. Es handelt sich um einen offenen Teilnehmerkreis. Dieser besteht aus:
Mitgliedern der Gemeindeverwaltung Mitgliedern des Gemeinderates Mitgliedern der AHA Unternehmerinnen und Unternehmern aus Gundelfingen Vertretern der Vereine und Verbände Eingeladene Gäste.
§ 4 Leitung des Arbeitskreises
Die Leitung des Arbeitskreises obliegt dem Bürgermeister der Gemeinde Gundelfingen oder einer durch ihn zu benennenden Person des Gemeinderates, der Gemeinde-Verwaltung oder des Vorstandes der AHA.
§ 5 Vertreter der Arbeitskreis-Mitglieder
Die Interessen der Arbeitskreismitglieder werden durch Beiräte vertreten.
Der Beirat setzt sich zusammen aus:
1. Dem Bürgermeister der Gemeinde Gundelfingen 2. Einer von der Gemeinde zu bestimmenden Person der Gemeindeverwaltung 3. Bis zu 2 Mitgliedern des Gemeinderates 4. Zwei Vertretern der A H A Gundelfingen 5. Bis zu zwei Geschäftsinhaber der näheren Ortsmitte 6. Bis zu zwei weiteren Gewerbetreibenden aus Gundelfingen 7. Bis zu zwei Vertretern der I G V.
Die Beiräte werden für die Dauer von 2 Jahren benannt.
§ 6 Beschlussfassungen
Beschlussberechtigt sind die als Beirat benannte oder zu benennende Personen, die gleichzeitig die Gruppen des Arbeitskreises repräsentieren. Die Beiräte werden bestimmt durch die vertretenen Institutionen und Vereine bzw. gewählt von den anwesenden Arbeitskreis-Teilnehmern.
Bei den Beschlussfassungen handelt es sich nicht um bindende Verpflichtungen der vertretenen Institutionen und Vereine, sondern um Empfehlungsbeschlüsse, deren Umsetzung der Freiwilligkeit bedarf oder zumindest der förmlichen Zustimmung.
§ 7 Vollversammlung
Zur Vollversammlung wird öffentlich eingeladen. Sie ist maximal 2 mal im Jahr vorgesehen und dient weitgehend der Information und der Sammlung von Aktivitäten-Vorschlägen.
§ 8 Beiratsversammlung
Die Beiratsversammlung findet nach Bedarf statt. Sie wird schriftlich einberufen und in den Gundelfinger Nachrichten öffentlich bekannt gemacht. Sie kann, muss aber nicht öffentlich stattfinden. Angestrebt wird jedoch die öffentliche Tagung. Dabei können Vorschläge und Fragen der Versammlungsteilnehmer und der Gäste entgegengenommen werden.
§ 9 Finanzielle Ausstattung
Der Arbeitskreis Treffpunkt Gundelfingen hat keine eigene finanzielle Ausstattung. Er handelt für fremde Rechnung und ist deshalb nicht steuerpflichtig. Falls Abrechnungen zu erfolgen haben, wird für die Vereine, Verbände oder für die Gemeinde jeweils mit deren Einvernehmen gehandelt. Es ist deshalb angestrebt, dass sich Einzelpersonen den örtlichen Vereinen anschließen und die gewerblichen Unternehmen der Arbeitsgemeinschaft für Handel, Handwerk und Dienstleistungen für den Verwaltungsraum Gundelfingen. Diese unterstützen ideell und finanziell die individuellen Interessen.
§ 10 Schluss und Lokale Agenda
Der Arbeitskreis Treffpunkt Gundelfingen ist Teil der lokalen Agenda. Vertreten sind deshalb im Arbeitskreis Personen, deren Anliegen es ist, dass sich Gundelfingen wirtschaftlich und kommunikativ weiterentwickelt. Der Arbeitskreis erarbeitet Maßnahmen und Aktionen, die der Gundelfinger Bevölkerung eine höhere Identifikation zu ihrem Wohnort vermittelt und Gundelfinger Gewerbebetrieben und wirtschaftlich Selbstständigen den Ort als Marktstandort attraktiv macht.
Ziel ist es auch, die Kaufkraft der Gundelfinger Bevölkerung zu nutzen, interessante gewerbliche Infrastrukturen zu erhalten und zu fördern und damit auch den Wohnwert für die Bevölkerung zu erhöhen. Damit sichert sich die Gemeinde auch mit dem Bestand der Wirtschaftsunternehmen eine gesunde Finanzlage.
Gundelfingen, den 17. Oktober 2002
Dr. Reinhard Bentler, Bürgermeister Fritz Karcher, Vorstand AHA Klaus Wächter, Geschäftsführer IGV
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