Service BW: Dienstleistungen
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen
Sie haben einen Ausbildungsplatz gefunden? Sie müssen dafür aber umziehen und den elterlichen Haushalt verlassen? Bei einer Berufsausbildung in einer anderen Kommune kann dieBundesagentur für Arbeit sie dann finanziell unterstützen.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Maßnahme zur Arbeitsförderung.
Jugendliche Auszubildende und Berufsanfänger, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen,haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Leistung.
Sie können die BAB bekommen während einer
- betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung oder
- berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Sie als Zuschuss. Sie müssen ihn nicht zurück zahlen.
Zuständigkeit
die Agentur für Arbeit,in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
Voraussetzungen
Tipp: Aufgrund der zahlreichen Voraussetzungen empfiehlt es sich, einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur zu vereinbaren.
Persönliche Voraussetzungen sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit
Ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller können in Einzelfällen gefördert werden. Wenden Sie sich zur Beratung Ihres Einzelfalls an die örtliche Arbeitsagentur. - eigene Wohnung
Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von Ihrem Elternhaus entfernt.
Hinweis: Wenn Sie unter folgenden Umständen in der Nähe des Elternhauses leben, erhalten Sie ebenfalls BAB:- Sie sind älter als 18 Jahre oder
- Sie sind verheiratet (oder waren verheiratet) oder
- Sie haben mindestens ein Kind, mit dem Sie zusammenleben oder
- Sie können aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden.
- Ihre Ausbildungsvergütung alleine reicht nichtfür:
- Kosten für Ihren Lebensunterhalt
- Unterbringungskosten wie Miete
- Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Ausbildungsstätte oder Berufsschule, Familienheimfahrten
- Arbeitskleidung
- Lernmittel
- Kinderbetreuungskosten
Bei der Bedürftigkeitsprüfung wird sowohl Ihr eigenes Einkommen als auch das Ihrer Eltern beziehungsweise Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau angerechnet. Es werden außerdem bestimmte Freibeträge abgezogen. Das gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Voraussetzungen für die Förderung beruflicher Ausbildungen:
Ihre berufliche Ausbildung ist förderfähig, wenn
- Sie sich in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden lassen (betrieblich oder außerbetrieblich),
- Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben,
- Ihr Ausbildungsvertrag in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen worden ist,
- dies Ihre erste Ausbildung ist.
Nur in wenigen Ausnahmefällen kann BAB für eine Zweitausbildung in Betracht kommen. Die Förderung einer Zweitausbildung steht anders als die einer Erstausbildung im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Berufsberater oder Berufsberaterinnen der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen für die Förderung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme:
- Sie bereitet auf die Aufnahme einer Ausbildung vor oder dient der beruflichen Eingliederung.
Sie darf nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen. - Sie lässt eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten aufgrund:
- der Ausbildung und Berufserfahrung des Leitungspersonals sowie des Ausbildungs- und Betreuungspersonals,
- der Gestaltung des Lehrplans, der Unterrichtsmethode und
- der Qualität der zum Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel.
- Sie ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant.
- Sie wird im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt.
- Die Kosten sind angemessen.
Hinweis: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen können
- zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung auch allgemeinbildende Fächer enthalten (Anteil der allgemeinbildenden Fächer darf dann nicht überwiegen),
- auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten oder
- mit einem Betriebspraktikum verbunden werden.
Informationen zum Bedarf für die Ausbildung und zur Einkommensanrechnung enthält das Faltblatt "Berufsausbildungsbeihilfe" der Bundesagentur für Arbeit.
Hinweis: Für Menschen mit Behinderungen gibt es besondere Regelungen.
Unterlagen
- Ausbildungsvertrag
- Mietvertrag
- Nachweiseüber das EinkommenIhrer Eltern: Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung aus dem vorigen Jahr
- wenn Sie verheiratet sind: Nachweise über dasEinkommen Ihrer Ehefrauoder Ihres Ehemannes beziehungsweiseIhrer Lebenspartnerin oder IhresLebenspartners: Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung aus dem vorigen Jahr
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die Agentur für Arbeit.
Ablauf
Sie müssen die Berufsausbildungsbeihilfebei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.Das dafür notwendige Formblatt liegt in der örtlichen Agentur für Arbeit aus. Im Internet steht das Formblatt nicht zur Verfügung.
Die Agentur für Arbeit prüft, obbei Ihnen die Voraussetzungenvorliegen. Ist dies der Fall,bekommen Sie Berufsausbildungsbeihilfe gewährt.
Tipp: Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor Ihrem Ausbildungsbeginn bei der Arbeitsagentur stellen. Damit Ihr Antrag schnellst möglich bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antragpersönlich in derAgentur für Arbeit an Ihrem Wohnort stellen.
Sie können den Antrag auch nach Beginn der Maßnahme stellen. Dann wird Ihnen die Berufsausbildungsbeihilfe rückwirkend gewährt. Aber nurvom Beginn des Monats an, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Die zuständige Agentur für Arbeit entscheidet über den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Sie erhaltenden Zuschussbei beruflicher Ausbildungfür 18 Monate, in allen anderen Fällenfür12 Monate. Danach müssen Sie den Zuschuss erneut beantragen. Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit schon eine Kundennummer haben, können Sie den Antrag auch telefonisch anfordern.
Kosten
keine
Frist
zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden

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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2014 freigegeben.