Service BW: Dienstleistungen: Gundelfingen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Marketing
 

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SurveyMonkey
Soweit nicht anders angegeben, gilt die vorliegende Datenschutzerklärung für alle Produkte, Services, Websites und Apps, die von Momentive Inc., Momentive Europe UC, Momentive Brasil Internet Eireli, Momentive Netherlands B.V. und weiteren Momentive-Partnerunternehmen (im Folgenden insgesamt als „Momentive“ bezeichnet) angeboten werden. Diese Produkte, Services, Websites und Apps sind in der vorliegenden Erklärung unter dem Begriff „Services“ zusammengefasst. Soweit in diesem Vertrag nicht anders angegeben, werden unsere Services in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Momentive Inc., in Brasilien durch Momentive Brasil Internet Eireli und in allen anderen Ländern durch Momentive Europe UC erbracht. Der Begriff „Daten“ in dieser Datenschutzerklärung bezieht sich auf alle Daten, die Sie mithilfe unserer Services erfassen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Umfragebeantwortungen, erfasste Formulardaten oder Daten, die auf einer von uns betriebenen Website eingefügt werden, handelt: es sind alles Ihre Daten! „Personenbezogene Daten“ oder auch „Daten zu Ihrer Person“ bezieht sich auf Informationen, die wir zu Ihrer Person erfassen und für die wir als Verwahrer handeln.
Verarbeitungsunternehmen
SurveyMonkey Europe UC2nd Floor, 2 Shelbourne Buildings,Shelbourne Road, Dublin, Ireland
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in den folgenden Datenkategorien zu von uns verfolgten berechtigten Zwecken. Diese sind in der vorliegenden Datenschutzerklärung dargelegt. Für jeden dieser Verwendungszwecke haben wir klare Einschränkungen festgelegt, sodass der Schutz Ihrer Daten gewährleistet ist und wir nur die Informationen nutzen, die zum Erreichen dieser berechtigten Zwecke notwendig sind. Unser oberstes Ziel ist die Verbesserung unserer Services und die Gewährleistung, dass unsere Services und Nachrichten für alle unsere Benutzer relevant sind. Gleichzeitig gewährleisten wir auch, dass die personenbezogenen Daten aller unserer Benutzer geschützt sind.

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Wenn Sie an einer Umfrage teilnehmen, erfassen wir Daten mithilfe von Cookies. Mithilfe dieser Cookies soll sichergestellt werden, dass unser Umfrageservice uneingeschränkt bedienbar ist, damit die Umfragen wie vorgesehen und optimal ablaufen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Abschnitt über Cookies und unserer Cookie-Richtlinie für Befragte. Nach Abschluss einer Umfrage werden Sie in den meisten Fällen auf unsere Website weitergeleitet und dort als normaler Website-Besucher behandelt, d. h., es können weitere Cookies zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund sollten Sie bei Interesse den Abschnitt zu Website-Besuchern lesen.

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Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um auf eine Anfrage Ihrerseits in Ihrer Rolle als Befragter an uns zu antworten.

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Wir setzen Gerätedaten sowohl für die Problembehebung bei unserem Service ein als auch zu seiner Verbesserung. Ferner leiten wir aus Ihrer IP-Adresse auch Ihren geographischen Standort ab.

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Wir setzen Protokolldaten für viele verschiedene Geschäftszwecke ein, z. B.:

  •     Überwachung von Missbrauch und Fehlerbehebung;
  •     Erstellung neuer Services, Features und Inhalte sowie das Abgeben von Empfehlungen;
  •     Verfolgen des Verhaltens auf einer aggregierten/anonymisierten Ebene zur Ermittlung und zum Erkennen von Trends bei den verschiedenen Interaktionen mit unseren Services;
  •     Fehlerkorrektur und Fehlererkennung in der Produktfunktionalität.

Drittanbieter und Integrationen
Außerdem erfassen und verwenden wir Daten von Dritten und Integrationspartnern, um die Ersteller beim Versenden von Umfragen, Formularen, Anträgen oder Fragebögen an Sie zu unterstützen.

Machine Learning
Wir verarbeiten Beantwortungsdaten, Metadaten (entsprechend obiger Beschreibung) und Cookie-Daten mithilfe von Machine-Learning-Verfahren, um Umfrageerstellern nützliche und relevante Erkenntnisse aus den von ihnen mithilfe unserer Services gesammelten Daten zu vermitteln, neue Features zu entwickeln, unsere Services zu verbessern, Betrug zu erkennen und Produkte mit aggregierten Daten zu entwickeln. Weitere Informationen hierzu in Bezug auf Momentive-Umfragen finden Sie weiter unten.

Für die Verwaltung unserer Services nutzen wir Informationen und Daten zu Ihrer Person intern auch zu folgenden begrenzten Zwecken:

  •     Um gegebenenfalls unsere Verträge durchzusetzen;
  •     Um potentielle strafbare Handlungen zu vermeiden und
  •     um unerwünschte und missbräuchliche Aktivitäten herauszufiltern und zu verhindern. Wir haben z. B. automatisierte Systeme, die Inhalte nach sogenannten Phishing-Aktivitäten, Spam und betrügerischen Handlungen überprüfen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Service BW: Dienstleistungen

Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU beantragen

Für die grenzüberschreitende Ausfuhr (Verbringung) von sogenannten „grünen“ Abfällen zur Verwertung innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie keine behördliche Genehmigung (Notifizierung). Es gelten jedoch strenge allgemeine Informationspflichten.

Achtung: Wenn Sie "grüne Abfälle" in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Lassen Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen informieren.

Für Abfälle der Gelben Abfallliste und alle anderen Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, muss immer ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Das Verfahren wird nach der EU-Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157) elektronisch abgewickelt. Sie müssen die Transportdaten im zentralen europäischen System DIWASS (Digital Waste Shipment System) erfassen. Das Ausfüllen des papierbasierten Formulars entfällt. Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise zum Verfahrensablauf in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2026.

Voraussetzungen

Die Abfälle sind

  • zur Verwertung bestimmt,
  • in der Grünen Abfallliste aufgeführt und
  • die Abfallmenge beträgt mehr als 20 Kilogramm.

Verfahrensablauf

Die digitale Abwicklung der Verbringung erfolgt in diesen Schritten:

Sie müssen als Exporteur mit dem Empfänger der Abfälle einen rechtsgültigen Entsorgungsvertrag abschließen, der auch zur Rücknahme der Abfälle verpflichtet, falls die beabsichtigte Entsorgung nicht abgeschlossen werden kann oder die Verbringung illegal war.

Melden Sie sich im elektronischen System an und tragen Sie alle Transportdaten online in das Dokument nach Anhang VII ein. Senden Sie die Daten zwingend vor Beginn des Transports über das System ab.

Stellen Sie sicher, dass die Daten während des Transports digital abrufbar sind (oder bis zum 31.12.2026 als Papierausdruck mitgeführt werden - siehe Hinweis unten).

Die Empfangsanlage quittiert den Eingang der Abfälle innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt elektronisch im System. Die Anlage bestätigt die erfolgreiche Verwertung der Abfälle spätestens 30 Tage nach Abschluss des Verfahrens digital im System.

Hinweis zur Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2026:

Aufgrund der Verzögerung technischer Dokumentationen steht das digitale System DIWASS derzeit noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Für die Verbringung "grün" gelisteter Abfälle ist daher bis einschließlich 31. Dezember 2026 weiterhin die Papierform des Anhang VII-Dokumentes und der weiteren nach Artikel 18 (EU) 2024/1157 für eine solche Verbringung erforderlichen Unterlagen möglich. Der damit verbundene Verstoß gegen die seit dem 21. Mai 2026 geltende Pflicht zur elektronischen Führung der Dokumente wird durch die zuständigen Behörden vorübergehend nicht beanstandet. Bei der vorübergehenden Verwendung des papier-gebundenen Verfahrens sind die seit dem 21. Mai 2026 in der Verordnung (EU) 2024/1157 vorgeschriebenen Unterlagen zu verwenden. Nähere Informationen zum Verfahren in der Übergangszeit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Fristen

Die Datenübermittlung muss zwingend vor Beginn des eigentlichen Transports abgeschlossen sein.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Dokument nach Anhang VII. Die Übermittlung der transportbezogenen Abfalldaten erfolgt elektronisch direkt über das zentrale europäische Portal DIWASS (beziehungsweise während der Übergangsphase bis zum 31.12.2026 als ausgedrucktes Dokument).
  • Rechtsgültiger Entsorgungsvertrag zwischen dem Veranlasser der Verbringung (Exporteur) und dem Empfänger (Verwertungsanlage). Dieser muss zwingend die rechtlichen Klauseln zur Rücknahmepflicht bei illegalen Verbringungen enthalten.
  • Nachweis der Hauptidentifikationsnummer, Angabe der EORI-Nummer (für den europaweiten Datenabgleich im DIWASS-System) oder alternativ der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Ohne diese verifizierte Kennung ist eine digitale Erfassung des Transports nicht möglich.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Sobald Sie das Dokument nach Anhang VII vollständig im System DIWASS erfasst und abgesendet haben, ist der Vorgang sofort aktiv. Der Transport kann direkt im Anschluss beginnen.

Sonstiges

Abfälle dürfen nur über bestimmte Zollstellen ein- und ausgeführt werden.
Eine Liste aller infrage kommenden Zollstellen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Zuständigkeit

  • für die Hinterlegung der notwendigen Informationen und Abgabe der notwendigen Erklärungen im digitalen System DIWASS sowie Abschluss des rechtsgültigen Entsorgungsvertrages: der Exporteur und der Empfänger der Abfälle beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage
  • für die Sicherstellung der digitalen Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen während des Transports: der Transporteur

Rechtsbehelf

kein

Freigabevermerk

25.08.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg