Service BW: Dienstleistungen: Gundelfingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
SurveyMonkey
Soweit nicht anders angegeben, gilt die vorliegende Datenschutzerklärung für alle Produkte, Services, Websites und Apps, die von Momentive Inc., Momentive Europe UC, Momentive Brasil Internet Eireli, Momentive Netherlands B.V. und weiteren Momentive-Partnerunternehmen (im Folgenden insgesamt als „Momentive“ bezeichnet) angeboten werden. Diese Produkte, Services, Websites und Apps sind in der vorliegenden Erklärung unter dem Begriff „Services“ zusammengefasst. Soweit in diesem Vertrag nicht anders angegeben, werden unsere Services in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Momentive Inc., in Brasilien durch Momentive Brasil Internet Eireli und in allen anderen Ländern durch Momentive Europe UC erbracht. Der Begriff „Daten“ in dieser Datenschutzerklärung bezieht sich auf alle Daten, die Sie mithilfe unserer Services erfassen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Umfragebeantwortungen, erfasste Formulardaten oder Daten, die auf einer von uns betriebenen Website eingefügt werden, handelt: es sind alles Ihre Daten! „Personenbezogene Daten“ oder auch „Daten zu Ihrer Person“ bezieht sich auf Informationen, die wir zu Ihrer Person erfassen und für die wir als Verwahrer handeln.
Verarbeitungsunternehmen
SurveyMonkey Europe UC2nd Floor, 2 Shelbourne Buildings,Shelbourne Road, Dublin, Ireland
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in den folgenden Datenkategorien zu von uns verfolgten berechtigten Zwecken. Diese sind in der vorliegenden Datenschutzerklärung dargelegt. Für jeden dieser Verwendungszwecke haben wir klare Einschränkungen festgelegt, sodass der Schutz Ihrer Daten gewährleistet ist und wir nur die Informationen nutzen, die zum Erreichen dieser berechtigten Zwecke notwendig sind. Unser oberstes Ziel ist die Verbesserung unserer Services und die Gewährleistung, dass unsere Services und Nachrichten für alle unsere Benutzer relevant sind. Gleichzeitig gewährleisten wir auch, dass die personenbezogenen Daten aller unserer Benutzer geschützt sind.

Cookies (zur Aufnahme von Page-Tags).
Wenn Sie an einer Umfrage teilnehmen, erfassen wir Daten mithilfe von Cookies. Mithilfe dieser Cookies soll sichergestellt werden, dass unser Umfrageservice uneingeschränkt bedienbar ist, damit die Umfragen wie vorgesehen und optimal ablaufen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Abschnitt über Cookies und unserer Cookie-Richtlinie für Befragte. Nach Abschluss einer Umfrage werden Sie in den meisten Fällen auf unsere Website weitergeleitet und dort als normaler Website-Besucher behandelt, d. h., es können weitere Cookies zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund sollten Sie bei Interesse den Abschnitt zu Website-Besuchern lesen.

Kontaktinformationen
Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um auf eine Anfrage Ihrerseits in Ihrer Rolle als Befragter an uns zu antworten.

Wie Sie unsere Services verwenden (gilt nur für Befragte einer Umfrage)
Damit wir unsere Services für Sie und alle unsere Nutzer kontinuierlich verbessern können, verwenden wir Daten zu Ihrer Nutzung unserer Services.

Geräte- und Browserdaten
Wir setzen Gerätedaten sowohl für die Problembehebung bei unserem Service ein als auch zu seiner Verbesserung. Ferner leiten wir aus Ihrer IP-Adresse auch Ihren geographischen Standort ab.

Protokolldaten

Wir setzen Protokolldaten für viele verschiedene Geschäftszwecke ein, z. B.:

  •     Überwachung von Missbrauch und Fehlerbehebung;
  •     Erstellung neuer Services, Features und Inhalte sowie das Abgeben von Empfehlungen;
  •     Verfolgen des Verhaltens auf einer aggregierten/anonymisierten Ebene zur Ermittlung und zum Erkennen von Trends bei den verschiedenen Interaktionen mit unseren Services;
  •     Fehlerkorrektur und Fehlererkennung in der Produktfunktionalität.

Drittanbieter und Integrationen
Außerdem erfassen und verwenden wir Daten von Dritten und Integrationspartnern, um die Ersteller beim Versenden von Umfragen, Formularen, Anträgen oder Fragebögen an Sie zu unterstützen.

Machine Learning
Wir verarbeiten Beantwortungsdaten, Metadaten (entsprechend obiger Beschreibung) und Cookie-Daten mithilfe von Machine-Learning-Verfahren, um Umfrageerstellern nützliche und relevante Erkenntnisse aus den von ihnen mithilfe unserer Services gesammelten Daten zu vermitteln, neue Features zu entwickeln, unsere Services zu verbessern, Betrug zu erkennen und Produkte mit aggregierten Daten zu entwickeln. Weitere Informationen hierzu in Bezug auf Momentive-Umfragen finden Sie weiter unten.

Für die Verwaltung unserer Services nutzen wir Informationen und Daten zu Ihrer Person intern auch zu folgenden begrenzten Zwecken:

  •     Um gegebenenfalls unsere Verträge durchzusetzen;
  •     Um potentielle strafbare Handlungen zu vermeiden und
  •     um unerwünschte und missbräuchliche Aktivitäten herauszufiltern und zu verhindern. Wir haben z. B. automatisierte Systeme, die Inhalte nach sogenannten Phishing-Aktivitäten, Spam und betrügerischen Handlungen überprüfen.
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Cookies

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Kontaktinformationen (beispielsweise Name oder eine E-Mail-Adresse).
  • Nutzungsdaten.
  • Geräte- und Browserdaten.
  • Informationen von „Page-Tags“.
  • Protokolldaten.
  • Verweisdaten.
  • Daten von Dritten und Integrationspartnern.
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

  

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gundelfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gundelfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einenveraltetenBrowser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis einUpgradeaus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Landschaft
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Rathausbrunnen
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Blumen
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Rebberg
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Service BW: Dienstleistungen

Immissionsschutz - Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen

Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, entscheidet die zuständige Behörde zunächst über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

Soweit mit dem Vorbescheid einzelne Genehmigungsvoraussetzungen abschließend beurteilt wurden, ist die Genehmigungsbehörde im späteren Genehmigungsverfahren daran gebunden. Der Vorbescheid gestattet Ihnen jedoch weder die Errichtung noch den Betrieb der Anlage. Dies ist erst mit Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich.

Voraussetzungen

Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die von dem Vorbescheid betroffenen Genehmigungsvoraussetzungen ausreichend beurteilen können. Zudem muss in einer vorläufigen Prognose die Genehmigungsfähigkeit Ihres Gesamtvorhabens insgesamt bestätigt werden und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheids hervorgehen können.

Verfahrensablauf

Die Beantragung eines Vorbescheids zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage erfolgt im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, welches einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraussetzt. Für die elektronische Beantragung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung steht Ihnen der Onlineantrag "Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen" zur Verfügung, welcher sich den von Ihnen gemachten Angaben anpasst, Sie durch den Antragsprozess leitet und gezielt fachliche Informationen bereitstellt.

Dem Antrag sind die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Sofern von der zuständigen Immissionsschutzbehörde beziehungsweise den jeweiligen Fachbehörden weitere Unterlagen für eine Beurteilung erforderlich sind, sind diese nachzureichen.

Sobald die zuständige Behörde die Prüfung der von dem Vorbescheid betroffenen Genehmigungsvoraussetzungen abgeschlossen hat und eine positive vorläufige Gesamtbeurteilung erfüllt ist, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der zuständigen Behörde.

Soweit mit dem Vorbescheid einzelne Genehmigungsvoraussetzungen abschließend beurteilt wurden, ist die Genehmigungsbehörde im späteren Genehmigungsverfahren daran gebunden (gestuftes Verfahren). Der Vorbescheid gestattet jedoch weder die Errichtung noch den Betrieb der Anlage. Dies ist erst mit der Beantragung und Erteilung der abschließenden Genehmigung möglich.

Fristen

Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Vorbescheids die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.

Unterlagen

Dem Antrag sind die für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um

  • Beschreibungen des Vorhabens, einschließlich Angaben zu Anlagenteilen, Verfahrensschritten, Stoff- und Produktdaten,
  • schematische Darstellungen und Fließbilder,
  • Angaben zu möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs,
  • Angaben zu Emissionen und Immissionen,
  • Angaben zu Abfällen und Abwässern,
  • Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung,

Die zuständige Stelle kann im Bedarfsfall weitere Unterlagen verlangen. Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde bezüglich der für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen ab.

Sofern im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen miterteilt werden (zum Beispiel Baugenehmigung), sind die hierzu erforderlichen Unterlagen ebenfalls einzureichen.

Die Beantragung hat grundsätzlich unter Verwendung der Formblätter zum Antrag auf immissionsrechtliche Genehmigung zu erfolgen. Die Formblätter, sowie weitere Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie im Leitfaden - Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach den Investitionskosten für die Anlage.

Bearbeitungsdauer

Die Genehmigungsbehörde hat in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind. Sofern die Antragsunterlagen für eine Beurteilung nicht ausreichend sind, sind diese durch den Antragsteller zu vervollständigen.

Ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen beginnen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren die gesetzlichen Fristen, bei Neuanlagen von sieben Monaten in einem förmlichen und drei Monaten in einem vereinfachten Verfahren. Bei Änderungsvorhaben beträgt die gesetzliche Frist sechs Monate in einem förmlichen und drei Monate in einem vereinfachten Verfahren. Die Fristen können um drei Monate verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragssteller zuzurechnen sind, erforderlich ist.

Bezugsort

Wenn sich die Adresse des Geschäftssitzes des Betreibers und die Adresse des Betriebsgeländes mit der anzuzeigenden Feuerungsanlage unterscheiden, ist als Bezugsort die Adresse des Betiebsgeländes maßgeblich.

Sonstiges

Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde bezüglich der erforderlichen Unterlagen ab.

Die elektronische Beantragung eines Vorbescheids zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage erfolgt über den gleichen Onlineantrag, mit der auch die Beantragung der Errichtung und des Betriebs einer neuen Anlage erfolgt. Die Auswahl der Verfahrensvariante erfolgt innerhalb der Antragsstellung.

Verwenden Sie bei einer elektronischen Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg für die Nachreichung von Antragsunterlagen den Online-Prozess "Unterlagen für immissionsschutzrechtliche Genehmigung nachreichen".

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Die Zuständigkeiten im Bereich Immissionsschutz sind in der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt.

Die zuständige Behörde für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, ist in den meisten Fällen die örtlich zuständige untere Immissionsschutzbehörde:

  • das Landratsamt, wenn das Betriebsgelände mit der Anlage in einem Landkreis liegt,
  • die Stadtverwaltung, wenn das Betriebsgelände mit der Anlage in einem Stadtkreis liegt.

Eine davon abweichende Zuständigkeit gilt in folgenden Fällen (unter anderem bei Betrieben, die der europäischen Industrieemissions-Richtlinie, der Störfall-Verordnung oder dem Bergrecht unterliegen):

Die Abteilungen 5 - Umwelt der jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind die zuständigen Immissionsschutzbehörden für Betriebsgelände, auf denen:

  • mindestens eine Anlage, die in Spalte d des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstabe E gekennzeichnet ist,
  • mindestens ein Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (Störfallbetrieb),
  • mindestens eine Anlage, die nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 des Wasserhaushaltsgesetzes genehmigungsbedürftig ist oder
  • mindestens eine Deponie nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in der jeweils geltenden Fassung

vorhanden ist oder errichtet werden soll.

Die Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums Freiburg ist darüber hinaus die landesweit zuständige Immissionsschutzbehörde für:

  • Betriebsgelände einschließlich der darauf befindlichen Anlagen und Tätigkeiten, die der Bergaufsicht unterliegen,
  • Betriebsgelände mit Seilschwebebahnen und Standseilbahnen, die dem Personenverkehr dienen,
  • Betriebsgelände mit Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen und die für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind,
  • Anlagen der untertägigen Abfallentsorgung und
  • Betriebsgelände mit Anlagen, die der Herstellung, wesentlichen Erweiterung und wesentlichen Veränderung von unterirdischen Hohlräumen dienen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag auf einen Vorbescheid bei der für Ihr Vorhaben zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.

Vertiefende Informationen

Rechtsbehelf

Widerspruch oder Klage

Freigabevermerk

15.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg