Service BW: Dienstleistungen: Gundelfingen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Soweit nicht anders angegeben, gilt die vorliegende Datenschutzerklärung für alle Produkte, Services, Websites und Apps, die von Momentive Inc., Momentive Europe UC, Momentive Brasil Internet Eireli, Momentive Netherlands B.V. und weiteren Momentive-Partnerunternehmen (im Folgenden insgesamt als „Momentive“ bezeichnet) angeboten werden. Diese Produkte, Services, Websites und Apps sind in der vorliegenden Erklärung unter dem Begriff „Services“ zusammengefasst. Soweit in diesem Vertrag nicht anders angegeben, werden unsere Services in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Momentive Inc., in Brasilien durch Momentive Brasil Internet Eireli und in allen anderen Ländern durch Momentive Europe UC erbracht. Der Begriff „Daten“ in dieser Datenschutzerklärung bezieht sich auf alle Daten, die Sie mithilfe unserer Services erfassen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Umfragebeantwortungen, erfasste Formulardaten oder Daten, die auf einer von uns betriebenen Website eingefügt werden, handelt: es sind alles Ihre Daten! „Personenbezogene Daten“ oder auch „Daten zu Ihrer Person“ bezieht sich auf Informationen, die wir zu Ihrer Person erfassen und für die wir als Verwahrer handeln.
Verarbeitungsunternehmen
SurveyMonkey Europe UC2nd Floor, 2 Shelbourne Buildings,Shelbourne Road, Dublin, Ireland
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  •     Erstellung neuer Services, Features und Inhalte sowie das Abgeben von Empfehlungen;
  •     Verfolgen des Verhaltens auf einer aggregierten/anonymisierten Ebene zur Ermittlung und zum Erkennen von Trends bei den verschiedenen Interaktionen mit unseren Services;
  •     Fehlerkorrektur und Fehlererkennung in der Produktfunktionalität.

Drittanbieter und Integrationen
Außerdem erfassen und verwenden wir Daten von Dritten und Integrationspartnern, um die Ersteller beim Versenden von Umfragen, Formularen, Anträgen oder Fragebögen an Sie zu unterstützen.

Machine Learning
Wir verarbeiten Beantwortungsdaten, Metadaten (entsprechend obiger Beschreibung) und Cookie-Daten mithilfe von Machine-Learning-Verfahren, um Umfrageerstellern nützliche und relevante Erkenntnisse aus den von ihnen mithilfe unserer Services gesammelten Daten zu vermitteln, neue Features zu entwickeln, unsere Services zu verbessern, Betrug zu erkennen und Produkte mit aggregierten Daten zu entwickeln. Weitere Informationen hierzu in Bezug auf Momentive-Umfragen finden Sie weiter unten.

Für die Verwaltung unserer Services nutzen wir Informationen und Daten zu Ihrer Person intern auch zu folgenden begrenzten Zwecken:

  •     Um gegebenenfalls unsere Verträge durchzusetzen;
  •     Um potentielle strafbare Handlungen zu vermeiden und
  •     um unerwünschte und missbräuchliche Aktivitäten herauszufiltern und zu verhindern. Wir haben z. B. automatisierte Systeme, die Inhalte nach sogenannten Phishing-Aktivitäten, Spam und betrügerischen Handlungen überprüfen.
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Service BW: Dienstleistungen

Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen

Eltern sind im familiären Alltag vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Wenn darunter die Gesundheit leidet, kann eine Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung helfen.

Mütter oder Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme. Diese Maßnahme kann als Vorsorgemaßnahme, also zur Stärkung der Gesundheit, oder als medizinische Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit durchgeführt werden.

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre Behandlung für Mütter oder Väter in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung. Diese nimmt die besondere Belastung von Müttern oder Vätern in den Blick und ist auf diese Zielgruppe spezialisiert. Sie dauert in der Regel 3 Wochen und kann alle 4 Jahre beantragt werden.

Grundsätzlich können Kinder bis 12 Jahre an der Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme teilnehmen. Kinder können Begleitkinder (ohne eigene Behandlung) oder Therapiekinder (mit eigener Behandlung) sein. Es ist selbstverständlich auch möglich, dass Sie ohne Ihre Kinder zur Maßnahme fahren.

Während des Aufenthalts müssen Eltern keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, da die Bewilligung wie eine AU-Bescheinigung gilt (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung).

Achtung: Wenn Sie privat versichert sind, hängt der Umfang der Kostenerstattung vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Voraussetzungen

  • Sie sind bei einer Krankenkasse versichert.
  • Die Maßnahme für Mütter oder Väter ist aus medizinischen Gründen erforderlich und wird von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet.
  • Für begleitende Therapiekinder ist eine eigene Verordnung notwendig.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen:

  • Dort wirde der Antrag und die ärztliche Verordnung geprüft.
  • Bei Bedarf werden die Unterlagen auch vom Medizinischen Dienst geprüft.
  • Anschließend erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid über die Genehmigung oder die Ablehnung Ihres Antrags.

Sie haben in der Regel sechs Monate Zeit, die Maßnahme anzutreten. Die Auswahl einer geeigneten Kurklinik erfolgt in erster Linie nach Indikationen durch Ihre Krankenkasse. Sie als Patient oder Patientin haben bei der Wahl der Einrichtung in Form des Wunsch- und Wahlrechts ein Mitspracherecht.

Es ist für die Kostenerstattung einer Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme wichtig, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor Beginn der Maßnahme vorliegt.

Fristen

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme können Sie alle 4 Jahre bei der Krankenkasse beantragen.
Ein kürzere Frist ist möglich, wenn eine vorzeitige Maßnahme aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist

Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Väter, gegebenenfalls auch für begleitende Kinder
  • Ausgefüllter Antrag für Ihre Krankenkasse

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags: keine

Die Kosten für Ihre Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme trägt Ihre Krankenkasse.

Sie tragen lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10,00 EUR pro Erwachsener und Tag; Kinder sind hiervon befreit. Eine Befreiung von der Zuzahlung für Erwachsene ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

Die Krankenkasse hat zügig über Ihren Antrag zu entscheiden, in der Regel innerhalb von drei Wochen. Sofern eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes eingeholt wird, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.

Sonstiges

Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und weitere Leistungen (zum Beispiel Fahrkosten, Haushaltshilfe) erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, aber auch bei den Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände und des Müttergenesungswerks.

Wenn Sie privat versichert sind, hängt der Umfang der Kostenerstattung vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung:

  • § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen
  • § 24 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
  • § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • § 41 Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
  • § 61 Zuzahlungen

Zuständigkeit

Ihre gesetzliche Krankenkasse, Ihre private Krankenversicherung oder Ihre Beihilfestelle

Freigabevermerk

03.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg