Service BW: Dienstleistungen: Gundelfingen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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Marketing
 

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SurveyMonkey
Soweit nicht anders angegeben, gilt die vorliegende Datenschutzerklärung für alle Produkte, Services, Websites und Apps, die von Momentive Inc., Momentive Europe UC, Momentive Brasil Internet Eireli, Momentive Netherlands B.V. und weiteren Momentive-Partnerunternehmen (im Folgenden insgesamt als „Momentive“ bezeichnet) angeboten werden. Diese Produkte, Services, Websites und Apps sind in der vorliegenden Erklärung unter dem Begriff „Services“ zusammengefasst. Soweit in diesem Vertrag nicht anders angegeben, werden unsere Services in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Momentive Inc., in Brasilien durch Momentive Brasil Internet Eireli und in allen anderen Ländern durch Momentive Europe UC erbracht. Der Begriff „Daten“ in dieser Datenschutzerklärung bezieht sich auf alle Daten, die Sie mithilfe unserer Services erfassen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Umfragebeantwortungen, erfasste Formulardaten oder Daten, die auf einer von uns betriebenen Website eingefügt werden, handelt: es sind alles Ihre Daten! „Personenbezogene Daten“ oder auch „Daten zu Ihrer Person“ bezieht sich auf Informationen, die wir zu Ihrer Person erfassen und für die wir als Verwahrer handeln.
Verarbeitungsunternehmen
SurveyMonkey Europe UC2nd Floor, 2 Shelbourne Buildings,Shelbourne Road, Dublin, Ireland
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in den folgenden Datenkategorien zu von uns verfolgten berechtigten Zwecken. Diese sind in der vorliegenden Datenschutzerklärung dargelegt. Für jeden dieser Verwendungszwecke haben wir klare Einschränkungen festgelegt, sodass der Schutz Ihrer Daten gewährleistet ist und wir nur die Informationen nutzen, die zum Erreichen dieser berechtigten Zwecke notwendig sind. Unser oberstes Ziel ist die Verbesserung unserer Services und die Gewährleistung, dass unsere Services und Nachrichten für alle unsere Benutzer relevant sind. Gleichzeitig gewährleisten wir auch, dass die personenbezogenen Daten aller unserer Benutzer geschützt sind.

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Wenn Sie an einer Umfrage teilnehmen, erfassen wir Daten mithilfe von Cookies. Mithilfe dieser Cookies soll sichergestellt werden, dass unser Umfrageservice uneingeschränkt bedienbar ist, damit die Umfragen wie vorgesehen und optimal ablaufen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Abschnitt über Cookies und unserer Cookie-Richtlinie für Befragte. Nach Abschluss einer Umfrage werden Sie in den meisten Fällen auf unsere Website weitergeleitet und dort als normaler Website-Besucher behandelt, d. h., es können weitere Cookies zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund sollten Sie bei Interesse den Abschnitt zu Website-Besuchern lesen.

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Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um auf eine Anfrage Ihrerseits in Ihrer Rolle als Befragter an uns zu antworten.

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Wir setzen Protokolldaten für viele verschiedene Geschäftszwecke ein, z. B.:

  •     Überwachung von Missbrauch und Fehlerbehebung;
  •     Erstellung neuer Services, Features und Inhalte sowie das Abgeben von Empfehlungen;
  •     Verfolgen des Verhaltens auf einer aggregierten/anonymisierten Ebene zur Ermittlung und zum Erkennen von Trends bei den verschiedenen Interaktionen mit unseren Services;
  •     Fehlerkorrektur und Fehlererkennung in der Produktfunktionalität.

Drittanbieter und Integrationen
Außerdem erfassen und verwenden wir Daten von Dritten und Integrationspartnern, um die Ersteller beim Versenden von Umfragen, Formularen, Anträgen oder Fragebögen an Sie zu unterstützen.

Machine Learning
Wir verarbeiten Beantwortungsdaten, Metadaten (entsprechend obiger Beschreibung) und Cookie-Daten mithilfe von Machine-Learning-Verfahren, um Umfrageerstellern nützliche und relevante Erkenntnisse aus den von ihnen mithilfe unserer Services gesammelten Daten zu vermitteln, neue Features zu entwickeln, unsere Services zu verbessern, Betrug zu erkennen und Produkte mit aggregierten Daten zu entwickeln. Weitere Informationen hierzu in Bezug auf Momentive-Umfragen finden Sie weiter unten.

Für die Verwaltung unserer Services nutzen wir Informationen und Daten zu Ihrer Person intern auch zu folgenden begrenzten Zwecken:

  •     Um gegebenenfalls unsere Verträge durchzusetzen;
  •     Um potentielle strafbare Handlungen zu vermeiden und
  •     um unerwünschte und missbräuchliche Aktivitäten herauszufiltern und zu verhindern. Wir haben z. B. automatisierte Systeme, die Inhalte nach sogenannten Phishing-Aktivitäten, Spam und betrügerischen Handlungen überprüfen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Service BW: Dienstleistungen

Rentenversicherung - Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen

Ob Sie berufstätig oder zwischenzeitlich selbstständig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtlich- relevante Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung speichert diese in Ihrem Versicherungskonto. Sie können jederzeit die darin gespeicherten Daten einsehen. Dazu übersendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.

Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen.

Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie das Konto berichtigen lassen. Hierfür stellen Sie einen Kontenklärungsantrag. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente korrekt berechnet werden.

Voraussetzungen

Es müssen rentenrechtliche Zeiten (zum Beispiel Beitragszeiten auf Grund Beschäftigung) im Versicherungskonto vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu.

Stellen Sie Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf fest, können Sie einen elektronischen Antrag auf Kontenklärung stellen. Den Antrag finden Sie in den Online-Services der Deutschen Rentenversicherung im Fachgebiet Versicherung.

Diesen Antrag können Sie auch unabhängig davon entweder bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

Mit Ihrer ersten Renteninformation ab dem 27. Geburtstag wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt. Dazu müssen Sie lediglich fünf Jahre Beiträge gezahlt haben.

Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.

Die Versicherten werden in regelmäßigen Abständen per Post angeschrieben und aufgefordert, die Angaben im Versicherungskonto zu prüfen. Mit dem Anschreiben erhalten Versicherte einen Zugangscode. Dieser ermöglicht ihnen, das Schreiben über das Internet zu beantworten. Der Zugangscode ist nur einmalig für diese Rückantwort gültig und verfällt nach spätestens 6 Monaten.

Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und, falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben. Die Dokumente werden Ihnen dann auf dem Postweg zugesandt.

Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).

Alles auf einen Blick: Mein Kundenportal

Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, auch ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater aber auch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Halten Sie bei jedem Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin kann so schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

Wenn Sie bereits einen Rentenantrag gestellt und dabei bemerkt haben, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken aufweist, können Sie die fehlenden Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch Kopien der Unterlagen beifügen. Originalunterlagen beziehungsweise bestätigte Kopien sind nur erforderlich, wenn diese ausdrücklich angefordert wurden.

Eine Bestätigung für Rentenzwecke ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung kostenlos.

Fristen

keine

Unterlagen

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Aufrechnungsbescheinigungen)
  • Geburtsurkunde beziehungsweise Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
  • Eheurkunden bei Namensänderung
  • Nachweise über:
    • Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Ausbildung, Studium)
    • Zeiten der Arbeitslosigkeit beziehungsweise Ausbildungssuche
    • Krankheitszeiten
    • Erwerbstätigkeit im Ausland

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Kontenklärungsverfahrens kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Sonstiges

Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.

Zuständigkeit

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger

Vertiefende Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Thema Kontenklärung finden Sie unter der Homepage | Kontenklärung: Fragen und Antworten | Deutsche Rentenversicherung

Kontoklärung: So prüfen Sie den Versicherungsverlauf zu Ihrer Rente | Ihre Vorsorge

Rechtsbehelf

Widerspruch

Freigabevermerk

21.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg