Service BW: Dienstleistungen: Gundelfingen

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  •     Erstellung neuer Services, Features und Inhalte sowie das Abgeben von Empfehlungen;
  •     Verfolgen des Verhaltens auf einer aggregierten/anonymisierten Ebene zur Ermittlung und zum Erkennen von Trends bei den verschiedenen Interaktionen mit unseren Services;
  •     Fehlerkorrektur und Fehlererkennung in der Produktfunktionalität.

Drittanbieter und Integrationen
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Wir verarbeiten Beantwortungsdaten, Metadaten (entsprechend obiger Beschreibung) und Cookie-Daten mithilfe von Machine-Learning-Verfahren, um Umfrageerstellern nützliche und relevante Erkenntnisse aus den von ihnen mithilfe unserer Services gesammelten Daten zu vermitteln, neue Features zu entwickeln, unsere Services zu verbessern, Betrug zu erkennen und Produkte mit aggregierten Daten zu entwickeln. Weitere Informationen hierzu in Bezug auf Momentive-Umfragen finden Sie weiter unten.

Für die Verwaltung unserer Services nutzen wir Informationen und Daten zu Ihrer Person intern auch zu folgenden begrenzten Zwecken:

  •     Um gegebenenfalls unsere Verträge durchzusetzen;
  •     Um potentielle strafbare Handlungen zu vermeiden und
  •     um unerwünschte und missbräuchliche Aktivitäten herauszufiltern und zu verhindern. Wir haben z. B. automatisierte Systeme, die Inhalte nach sogenannten Phishing-Aktivitäten, Spam und betrügerischen Handlungen überprüfen.
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Service BW: Dienstleistungen

Krankengeld für gesetzlich Versicherte beantragen

Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in den meisten Fällen sechs Wochen lang weiter ausbezahlt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach Ablauf dieser Frist kann für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf Krankengeld bestehen bei:

  • andauernder Arbeitsunfähigkeit oder
  • stationärer Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung

Höhe

  • 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes

Die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoarbeitsentgelt können Sie ausgleichen. Dazu können Sie eine Tagegeldversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.

Dauer

  • Krankengeld können Sie innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Erkrankung für höchstens 78 Wochen beziehen.

Nach Ablauf der drei Jahre können Sie wegen derselben Krankheit Krankengeld nur dann beziehen, wenn Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate lang arbeitsfähig waren und

  • nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und gearbeitet haben oder
  • der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Achtung: Der Anspruch auf Krankengeld endet, wenn Sie

  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit,
  • eine Altersrente,
  • ein Ruhegehalt oder
  • ein Vorruhestandsgeld beziehen.

Die Zahlung beginnt an dem Tag, an dem das Einkommen wegfällt - also in den meisten Fällen nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung.

Voraussetzungen

  • Es muss eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld bestehen. Bei den meisten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitslosen ist dieser Anspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
  • Die Frist für die Lohnfortzahlung ist abgelaufen.
  • Sie müssen sich auf Kosten der Krankenkasse in stationärer Behandlung befinden und
  • die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse sofort melden.

Freiwillig versicherte Selbständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Durch Abgabe einer Wahlerklärung können Sie sich wahlweise mit Krankengeldanspruch während der Arbeitsunfähigkeit versichern. Zu den Krankengeldwahltarifen berät Sie Ihre Krankenkasse. Alternativ dazu lässt sich bei einer Versicherungsgesellschaft eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Auch Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld haben Anspruch auf Krankengeld.

Arbeitslosengeld II wird auch nach Ablauf der sechs Wochen ausbezahlt.

Verfahrensablauf

Noch während der Entgeltfortzahlung müssen Sie der Krankenkasse eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusenden. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bestätigt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die weitere Arbeitsunfähigkeit auf einem sogenannten Auszahlschein. Dauert die Arbeitsunfähigkeit weiter an, müssen Sie die weiteren Auszahlscheine regelmäßig und zeitlich lückenlos der Krankenkasse vorlegen.

Zusätzlich müssen Sie bei den meisten Krankenkassen eine Erklärung zur Zahlung von Krankengeld ausfüllen. In dieser Erklärung

  • geben Sie Ihre Bankverbindung an und
  • informieren darüber, ob Sie eine Rente beantragt haben oder nicht und
  • welche Rehabilitationsmaßnahmen Sie eventuell in Anspruch nehmen oder beantragt haben.

Diese Leistungen wirken sich auf den weiteren Krankengeldanspruch aus.

. Die Krankenkasse kann nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit jederzeit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlassen. Dies soll der Sicherung des Behandlungserfolges dienen. Gegebenenfalls kann sie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten. Die Begutachtung kann auch eine körperliche Untersuchung umfassen.

Das Krankengeld wird jeweils für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Berechnet wird das Krankengeld pro Kalendertag. Besteht für einen ganzen Kalendermonat Anspruch auf Krankengeld, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Falls Sie in einem Monat nur teilweise Anspruch auf Krankengeld haben, wird für die tatsächlich angefallenen Tage gezahlt.

Für das Krankengeld besteht Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden vor der Auszahlung abgezogen.

Fristen

Folgebescheinigung müssen Sie lückenlos einreichen.

Unterlagen

  • Auszahlschein (AU-Bescheinigung neu)
  • Erklärung zur Zahlung von Krankengeld

Hinweis: Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

  • 05.09.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg