Service BW: Lebenslagen: Gundelfingen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Marketing
 

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SurveyMonkey
Soweit nicht anders angegeben, gilt die vorliegende Datenschutzerklärung für alle Produkte, Services, Websites und Apps, die von Momentive Inc., Momentive Europe UC, Momentive Brasil Internet Eireli, Momentive Netherlands B.V. und weiteren Momentive-Partnerunternehmen (im Folgenden insgesamt als „Momentive“ bezeichnet) angeboten werden. Diese Produkte, Services, Websites und Apps sind in der vorliegenden Erklärung unter dem Begriff „Services“ zusammengefasst. Soweit in diesem Vertrag nicht anders angegeben, werden unsere Services in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Momentive Inc., in Brasilien durch Momentive Brasil Internet Eireli und in allen anderen Ländern durch Momentive Europe UC erbracht. Der Begriff „Daten“ in dieser Datenschutzerklärung bezieht sich auf alle Daten, die Sie mithilfe unserer Services erfassen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Umfragebeantwortungen, erfasste Formulardaten oder Daten, die auf einer von uns betriebenen Website eingefügt werden, handelt: es sind alles Ihre Daten! „Personenbezogene Daten“ oder auch „Daten zu Ihrer Person“ bezieht sich auf Informationen, die wir zu Ihrer Person erfassen und für die wir als Verwahrer handeln.
Verarbeitungsunternehmen
SurveyMonkey Europe UC2nd Floor, 2 Shelbourne Buildings,Shelbourne Road, Dublin, Ireland
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in den folgenden Datenkategorien zu von uns verfolgten berechtigten Zwecken. Diese sind in der vorliegenden Datenschutzerklärung dargelegt. Für jeden dieser Verwendungszwecke haben wir klare Einschränkungen festgelegt, sodass der Schutz Ihrer Daten gewährleistet ist und wir nur die Informationen nutzen, die zum Erreichen dieser berechtigten Zwecke notwendig sind. Unser oberstes Ziel ist die Verbesserung unserer Services und die Gewährleistung, dass unsere Services und Nachrichten für alle unsere Benutzer relevant sind. Gleichzeitig gewährleisten wir auch, dass die personenbezogenen Daten aller unserer Benutzer geschützt sind.

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Wenn Sie an einer Umfrage teilnehmen, erfassen wir Daten mithilfe von Cookies. Mithilfe dieser Cookies soll sichergestellt werden, dass unser Umfrageservice uneingeschränkt bedienbar ist, damit die Umfragen wie vorgesehen und optimal ablaufen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Abschnitt über Cookies und unserer Cookie-Richtlinie für Befragte. Nach Abschluss einer Umfrage werden Sie in den meisten Fällen auf unsere Website weitergeleitet und dort als normaler Website-Besucher behandelt, d. h., es können weitere Cookies zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund sollten Sie bei Interesse den Abschnitt zu Website-Besuchern lesen.

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Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um auf eine Anfrage Ihrerseits in Ihrer Rolle als Befragter an uns zu antworten.

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Wir setzen Gerätedaten sowohl für die Problembehebung bei unserem Service ein als auch zu seiner Verbesserung. Ferner leiten wir aus Ihrer IP-Adresse auch Ihren geographischen Standort ab.

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Wir setzen Protokolldaten für viele verschiedene Geschäftszwecke ein, z. B.:

  •     Überwachung von Missbrauch und Fehlerbehebung;
  •     Erstellung neuer Services, Features und Inhalte sowie das Abgeben von Empfehlungen;
  •     Verfolgen des Verhaltens auf einer aggregierten/anonymisierten Ebene zur Ermittlung und zum Erkennen von Trends bei den verschiedenen Interaktionen mit unseren Services;
  •     Fehlerkorrektur und Fehlererkennung in der Produktfunktionalität.

Drittanbieter und Integrationen
Außerdem erfassen und verwenden wir Daten von Dritten und Integrationspartnern, um die Ersteller beim Versenden von Umfragen, Formularen, Anträgen oder Fragebögen an Sie zu unterstützen.

Machine Learning
Wir verarbeiten Beantwortungsdaten, Metadaten (entsprechend obiger Beschreibung) und Cookie-Daten mithilfe von Machine-Learning-Verfahren, um Umfrageerstellern nützliche und relevante Erkenntnisse aus den von ihnen mithilfe unserer Services gesammelten Daten zu vermitteln, neue Features zu entwickeln, unsere Services zu verbessern, Betrug zu erkennen und Produkte mit aggregierten Daten zu entwickeln. Weitere Informationen hierzu in Bezug auf Momentive-Umfragen finden Sie weiter unten.

Für die Verwaltung unserer Services nutzen wir Informationen und Daten zu Ihrer Person intern auch zu folgenden begrenzten Zwecken:

  •     Um gegebenenfalls unsere Verträge durchzusetzen;
  •     Um potentielle strafbare Handlungen zu vermeiden und
  •     um unerwünschte und missbräuchliche Aktivitäten herauszufiltern und zu verhindern. Wir haben z. B. automatisierte Systeme, die Inhalte nach sogenannten Phishing-Aktivitäten, Spam und betrügerischen Handlungen überprüfen.
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Service BW: Lebenslagen

Neben der Rente hinzuverdienen

 

Beziehen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung , können Sie mit einer Beschäftigung hinzuverdienen. Die Erwerbstätigkeit, aus der der Hinzuverdienst erzielt wird, darf jedoch dem Rentenanspruch dem Grunde nach nicht entgegenstehen. Dies bedeutet, dass geprüft wird, ob unter Berücksichtigung der diesem Hinzuverdienst zugrunde liegenden Erwerbstätigkeit weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt. Es besteht auch die Möglichkeit der rentenunschädlichen Erprobung einer Erwerbstätigkeit. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Rentenversicherungsträger.

Liegt trotz einer Erwerbstätigkeit verminderte Erwerbsfähigkeit vor, finden die Hinzuverdienstregelungen Anwendung:

Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann nur dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Die Rente wird teilweise geleistet, wenn der kalenderjährliche Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze an der monatlichen Bezugsgröße – einem Wert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet wird. Da sich die Bezugsgröße jedes Jahr zum 1. Januar ändert, bedeutet das, dass sich auch die Hinzuverdienstgrenze jedes Jahr zu diesem Zeitpunkt ändert.

Sie ist ein dynamischer Wert und ändert sich entsprechend der Lohnentwicklung. Genau gesagt beträgt sie drei Achtel des 14-­fachen der monatlichen Bezugsgröße, im Jahr 2025 sind das 19.661,25 EUR jährlich.

Beziehen Sie Rente, weil Sie teilweise erwerbsgemindert sind, wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie orientiert sich, vereinfacht gesagt, an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie im Jahr 2025 bei 39.322,50 EUR jährlich.

Der über die Hinzuverdienstgrenze hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wichtig: Sie müssen während des Rentenbezugs Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger über Ihre Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit schriftlich informieren. Dies gilt solange, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine Prognose auf, welchen Hinzuverdienst Sie voraussichtlich im laufenden und im folgenden Kalenderjahr haben werden. Sollte der voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst sich um mindestens 10 Prozent ändern, können Sie beantragen, die Prognose abzuändern. Einmal im Jahr wird Ihr Hinzuverdienst rückwirkend überprüft. Ergibt sich nun eine Überzahlung, müssen Sie den überzahlten Betrag zurückzahlen. War die Rentenzahlung bisher zu niedrig festgesetzt, bekommen Sie die Nachzahlung ausgezahlt. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Prognose für den Zeitraum bis zu nächsten Abrechnung angepasst.

Berechnungsbeispiel:

  • Monatsbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung = 850,00 EUR
  • Kalenderjährlicher Hinzuverdienst = -42.000,00 EUR
  • Individuelle Hinzuverdienstgrenze = 40.800,00 EUR

Der kalenderjährliche Hinzuverdienst von -42.000,00 EUR übersteigt die Hinzuverdienstgrenze von -40.800,00 EUR um 1.200,00 EUR. Aus dem übersteigenden Jahresbetrag errechnet sich ein Monatsbetrag von 100,00 EUR (1.200,00 EUR geteilt durch 12). Dieser Betrag wird zu 40 Prozent (100 EUR mal 40 Prozent = 40,00 EUR) und damit in Höhe von 40,00 EUR von der Erwerbsminderungsrente abgezogen: -850,00 EUR minus 40,00 EUR = 810,00 EUR.

Erhalten Sie eine Witwen- oder Witwerrente oder eine Erziehungsrente?

Für die Hinterbliebenenrente werden sämtliche Einnahmen zusammengerechnet, zum Beispiel Einnahmen aus einem Minijob und die eigene Rentenzahlungen. Übersteigen Ihre Gesamteinkünfte den entsprechenden Freibetrag, wird die Witwen- oder Witwerrente oder Erziehungsrente gekürzt. Dies gilt auch, wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Bei Altersrenten und Waisenrenten werden keine Einkünfte angerechnet.

Erkundigen Sie sich vor Aufnahme einer Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger, ob sich dadurch Auswirkungen auf Ihre Rentenzahlung ergibt. Nur so vermeiden Sie unliebsame Überraschungen wie eine rückwirkende Rentenminderung und Rückforderung.

 

Vertiefende Informationen

   

Rechtsgrundlage

 

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

  • § 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
  • § 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
 

Freigabevermerk

 

31.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg