Service BW: Lebenslagen: Gundelfingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einenveraltetenBrowser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis einUpgradeaus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Landschaft
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Rathausbrunnen
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Blumen
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Rebberg
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Service BW: Lebenslagen

Änderungen bei ausländischen Studierenden

 

Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.

Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.

Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.

Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.
Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.

 

Freigabevermerk

 

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg