Service BW: Lebenslagen: Gundelfingen

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Service BW: Lebenslagen

Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen

 

Bestimmte freie Berufe dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie gewisse Voraussetzungen wie z.B. eine bestimmte Ausbildung erfüllen und für die Berufsausübung zugelassen werden. Das gilt beispielsweise für den Beruf als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Mit der Zulassung verbunden sind auch bestimmte Berufspflichten und in vielen Berufen Besonderheiten bei der Sozialversicherung.

 

Freigabevermerk

 

06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg