Der Kreistag - das Hauptorgan der Verwaltung
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm bestimmte Angelegenheiten übertragen hat (§ 19 Abs. 1 Landkreisordnung). Am 26.05.2019 wählte die Bevölkerung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald den Kreistag.