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Aktuell

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 19.06.2024

Erstelldatum10.07.2024

Das Landratsamt Emmendingen -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Denzlingen (B3) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse. Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG

vom 19.06.2024

 

Das Landratsamt Emmendingen -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den
Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des
Flurbereinigungsverfahrens Denzlingen (B3) zusammen. Er enthält die neuen
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und
Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit
zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und
Verzeichnisse.


Auslegung:
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können auf der Internetseite des
Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-
bw.de/2483) eingesehen werden.


Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf
Wunsch an Ort und Stelle - wird ein Beauftragter des Landratsamts -untere
Flurbereinigungsbehörde- am Dienstag den 16.07.2024 in der Zeit von 08:00 – 12:00
Uhr im Raum 2.25 Rathaus Denzlingen, am Freitag den 19.07.2024 in der Zeit von
08:00 - 12:00 im Raum 2.25 Rathaus Denzlingen und am Donnerstag den 25.07.2024
von 08:00 – 11:45 und 14:15 – 18:00 im Raum 3.01 Rathaus Denzlingen anwesend
sein. Nur in dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten
eingesehen werden. Bei Bedarf und zur Vermeidung von Wartezeiten wird um
telefonische Terminvereinbarung gebeten (Herr Schindler, Tel.: 0761/2187-5416 oder
Herr Schneider, Tel.: 0761/2187-5431)

Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des
Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG -
findet statt am:


Dienstag, den 30.07.2024
Von 10:00 – 11:00 Uhr im Großen Sitzungssaal (6.OG) des
Landratsamtes Emmendingen, Bahnhofstraße 2-4, 79312
Emmendingen


Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum
zeitlichen Ablauf gegeben.


Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung
des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin
nicht teilzunehmen.


Jabs, VD

Öffentliche Bekanntmachung (als PDF)