in der Gemeinde Gundelfingen
Aktuell
Volksantrag „G9-Verbesserungs-Gesetz“
Erstelldatum07.01.2025
Sehr geehrte Damen und Herren, im Staatsanzeiger Nr. 48 vom 6. Dezember 2024 hat der Landtag von Baden-Württemberg be-kannt gemacht, dass für einen weiteren Volksantrag zum Thema G9 Unterstützungsunterschrif-ten gesammelt werden....
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Staatsanzeiger Nr. 48 vom 6. Dezember 2024 hat der Landtag von Baden-Württemberg bekannt gemacht, dass für einen weiteren Volksantrag zum Thema G9 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Es handelt sich um den Volksantrag „G9-Verbesserungs-Gesetz“ mit dem Gesetzentwurf „Gesetz zur Verbesserung der Einführung des neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg (G9-Verbesserungs-Gesetz)“. Die Unterstützungsunterschriften werden im Zeitraum vom 18. Dezember 2024 bis zum 18. Dezember 2025 gesammelt.
Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung (LV) bedarf der Antrag auf Zulassung des Volksantrags Unterschriften von mindestens 0,5 vom Hundert der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten. Die Sammlung der Unterstützungsunterschriften für den Zulassungsantrag wird dazu führen, dass bei den Bürgermeisterämtern in den nächsten Tagen und Wochen vermehrt Formblätter zur Bescheinigung des Wahlrechts der Unterstützer und Unterstützerinneneingehen werden.
Die Bescheinigung des Wahlrechts darf für jede unterstützende Person nur einmal erteilt wer-den, sie hat kostenfrei zu erfolgen (§ 36 Absatz 1 Stimmordnung). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Unterschriftsleistung, wobei daran erinnert wird, dass auch 16- und 17Jährige zum Landtag wahlberechtigt sind. Das Formblatt ist bekanntermaßen nach Abschluss des amtlichen Prüfvermerks der unterstützenden Person wieder zu übergeben oder im Original an die Initiato-ren des Volksantrags zu senden. Dabei wäre es aus unserer Sicht zulässig, mehrere Formblätter gesammelt z. B. immer am Monatsende an die Initiatoren zu verschicken. Die Adresse ist am unteren Ende des Formblattes zu finden.
Zur internen Kenntnis: Informationen zum Volksantrag samt dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf und wie man ihn unterstützen kann, sind auf folgender Internetseite zu finden: https://g9-jetzt-bw.de/. Dort ist ab dem 18. Dezember 2024 auch das Formblatt, auf dem die Gemeinden u. a. das Wahlrecht zu bescheinigen haben, zum Download eingestellt.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass bis zum 25. November 2025 ebenso Unterstützungsunterschriften zum Volksantrag „Nicht ohne unsere Realschulen! – Gesetz zur Wahl des Bildungswegs“ gesammelt werden (s. unser Schreiben vom 5. Dezember 2024, Az.: IM2-1056-27/2/1). Bis zum 11. Februar 2025 läuft zudem die Frist für die freie Sammlung zum Volksbegehren „Landtag verkleinern“. Im Gegensatz zu den Formblättern zu den beiden Volksanträgen verbleiben die Eintragungsblätter zum Volksbegehren „Landtag verkleinern“ bis zum Ende der freien Sammlung bei den Gemeinden. Wir verweisen insoweit auf Nr. 4.5.6 und Nr. 5 der „Gemeinsamen Hinweisen der Landesabstimmungsleiterin und des Innenministeriums zur Durch-führung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Land-tagswahlgesetzes“
Die Regierungspräsidien werden gebeten, die Landratsämter, die Stadtkreise und Großen Kreisstädte zu unterrichten und die Landratsämter zu bitten, die ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Cornelia Nesch