Aktuell
Stellenausschreibung: Bürgermeister (m/w/d)
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Gundelfingen (rd. 11.700 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des Amtsinhabers zum 01. Januar 2023 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 16. Oktober 2022, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, den 13. November 2022, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger, m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25. Lebensjahr, dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können seit Samstag, 23. Juli 2022, bis spätestens am Montag, 19. September 2022, bis 18.00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Bürgermeisteramt Gundelfingen, Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Alte Bundesstraße 31, 79194 Gundelfingen eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine Eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 17. Oktober 2022, und endet am Mittwoch, 19. Oktober 2022, 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Vorstellung werden den zugelassenen Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.