in der Gemeinde Gundelfingen
Wahlen
Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids "Straßenbahn"
Erstelldatum04.10.2023
Wegen der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach § 21 Gemeindeordnung zur Straßenbahn und der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gundelfingen gegenüber dem Zweckverband Regio-Nah-verkehr Freiburg unverzüglich die Initiative ergreift, damit die Verlängerung der Straßenbahn Linie 4 bis nach Gundelfingen, Untere Waldstraße, wieder in die Planung aufgenommen wird?“ wird ein Bürgerentscheid in der Gemeinde Gundelfingen notwendig....
Wegen der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach § 21 Gemeindeordnung zur Straßenbahn und der Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gundelfingen gegenüber dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg unverzüglich die Initiative ergreift, damit die Verlängerung der Straßenbahn Linie 4 bis nach Gundelfingen, Untere Waldstraße, wieder in die Planung aufgenommen wird?“
wird ein Bürgerentscheid in der Gemeinde Gundelfingen notwendig.
Der Bürgerentscheid findet statt am Sonntag, dem 12. November 2023.
Entschieden ist die Frage in dem Sinne, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20% der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage mit „Nein“ beantwortet.
Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts we-gen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Stimmrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimmberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Abstimmungstag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Stimmberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Gundelfingen bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eides-stattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonntag, dem 22. Oktober 2023 beim Bürgermeisteramt Gundelfingen eingehen.
Gundelfingen, den 05.10.2023
Bürgermeisteramt Gundelfingen
Raphael Walz, Bürgermeister
Übersicht der letzten Wahlergebnisse
Landtagswahl zum Landtag Baden-Württemberg
Bürgermeisterwahl
Bürgerentscheid zum Baugebiet "Nägelesee-Nord"
Kreistagswahl für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Kommunalwahl für den Gemeinderat Gundelfingen
Europawahl zum Europäischen Parlament
Bundestagswahl zum Deutschen Bundestag
Ansprechpartner für allgemeine Fragen zu Wahlen
Ansprechpartner für Fragen zum Wählerverzeichnis, Briefwahlunterlagen, etc.:
Wahlamt Gundelfingen
Lara Willmann
Alte Bundesstr. 31
79194 Gundelfingen
Telefonnummer: 0761/5911-211