in der Gemeinde Gundelfingen
Offenlage von Bebauungs- / Flächennutzungsverfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne/Flächennutzungsplan)
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt über die Offenlage der Unterlagen im Rathaus und der Veröffentlichung im Internet (Homepage der Gemeinde). Hier können Sie die Entwürfe der derzeit laufenden Bauleitplanverfahren einsehen.
laufende Bebauungs-/Flächennutzungsverfahren
derzeit liegen keine öffentlichen Verfahren vor