Offenlage von Bebauungs- / Flächennutzungsverfahren: Gundelfingen

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Offenlage von Bebauungs- / Flächennutzungsverfahren

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne/Flächennutzungsplan)

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt über die Offenlage der Unterlagen im Rathaus und der Veröffentlichung im Internet (Homepage der Gemeinde). Hier können Sie die Entwürfe der derzeit laufenden Bauleitplanverfahren einsehen.

laufende Bebauungs-/Flächennutzungsverfahren

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Waldstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Gundelfingen hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan Waldstraße und die zusammen mit dem Bebauungsplanaufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen.