in der Gemeinde Gundelfingen
kommunale Wärmeplanung (KWP)
Start der kommunalen Wärmeplanung Gundelfingen
Gundelfingen geht die kommunale Wärmeplanung aktiv an und hat sich für eine Umsetzung dieser komplexen Aufgaben in Kooperation mit der badenovaNETZE GmbH entschieden. Das Projekt ist nun offiziell gestartet.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planungsgrundlage für die Wärmewende in Gundelfingen. Ziel ist die Ausarbeitung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040, wie es das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vorsieht. In den nächsten 12 Monaten werden dabei die wesentlichen Stellschrauben für die zukünftige Wärmeversorgung untersucht. Der Fokus liegt zum einen auf der Frage, wie der Wärmebedarf der Gebäude in Gundelfingen reduziert werden kann und zum anderen, wie der verbleibende Wärmebedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden kann.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung soll darlegen, wie sich die Energiepotenziale und der Energiebedarf systematisch in Einklang bringen lassen. Diese Strategiefindung findet in vier Schritten statt:
Bestandsanalyse
Im ersten Schritt wird die gesamte Energie- und Gebäudeinfrastruktur sowie die dazugehörigen Wärmeverbräuche und Treibhausgasemissionen erfasst und ein sogenannter digitaler Zwilling, also eine virtuelle Abbildung des energetischen Zustandes der Gemeinde Gundelfingen, erstellt.
Potenzialanalyse
In nächsten Schritt werden sämtliche Potenziale zur Versorgung der Gemeinde Gundelfingen mit erneuerbaren Energien erhoben. Dabei werden sämtliche erneuerbare Wärmequellen (Solarthermie, Geothermie, Biomasse etc.), erneuerbare Stromquellen (Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft etc.) und Abwärmepotenziale (Industrie, Abwasser, Rechenzentren etc.) betrachtet. Zudem werden das Potenzial steigender Energieeffizienz und die mögliche Energieeinsparung durch Gebäudesanierung berechnet.
Zielszenario
Auf Basis der Bestands- und der Potenzialanalyse wird dann ein energetisches Zielszenario für das Jahr 2040 mit Zwischenziel 2030 erstellt. Dieses soll die zukünftige klimaneutrale Energieinfrastruktur unter Einbindung der ermittelten Potenziale darstellen. Dabei werden auch sogenannte Eignungsgebiete beschrieben, in welchen die Wärmeversorgung entweder zentral (z.B. über Wärmenetze) oder mit Einzellösungen (z.B. mit Wärmepumpen) erfolgen kann.
Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog
Der vierte Schritt ist das Herzstück des Wärmeplans. Die Wärmewendestrategie beschreibt Maßnahmen, mit welchen das Zielszenario erreicht werden soll. Davon werden fünf Maßnahmen priorisiert, die bereits in den ersten fünf Jahren nach Erstellung des Wärmeplans in die Umsetzung kommen und daher direkt im Anschluss der Wärmeplanung durch entsprechende technische Planungsleistungen weitergeführt werden. Der kommunale Wärmeplan soll in den Planungsalltag der Kommunen integriert werden und muss spätestens alle sieben Jahre fortgeschrieben werden.
Geplant ist zudem ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept, um alle relevanten Akteure vor Ort sowie Bürgerinnen und Bürger in Gundelfingen zu informieren und zu beteiligen.
Hier werden wir in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt der Wärmeplanung berichten.
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
Die badenovaNETZE GmbH mit Sitz in Freiburg wurde von der Gemeinde Gundelfingen mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33, Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:
Abs. 6: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt zu machen.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Folgendes mit:
Die Gemeindeverwaltung Gundelfingen beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutzgesetz). Andernfalls stellt die Gemeindeverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die badenovaNETZE GmbH auf der Grundlage von § 27 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 27 KlimaG BW dargelegt.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.