Amtliche Bekanntmachungen: Gundelfingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einenveraltetenBrowser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis einUpgradeaus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Landschaft
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Rathausbrunnen
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Blumen
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Rebberg
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Amtliche Bekanntmachungen

Änderung und Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung; kurz: PolVO)

Erstelldatum03.08.2022

Mit Änderung/Teilaktualisierung des Polizeigesetzes im Oktober 2020 wurde auch eine neue Musterfassung der Polizeiverordnung durch den Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Einführung des Gemeindevollzugsdienstes und dessen Überwachung der Einhaltung von Vorschriften der örtlichen Gemeindesatzungen und der Polizeiverordnung, ist eine Änderung und Neufassung der Polizeiverordnung notwendig gewesen. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung die bestehende Polizeiverordnung überarbeitet und neugefasst, welche am 30.06.2022 im Gemeinderat verabschiedet wurde (Polizeiverordnung). Die maßgebenden Änderungen/Einfügungen kurz dargestellt: 1. Benutzung öffentlicher Brunnen findet Berücksichtigung (siehe § 9) 2. Aufnahme öffentlicher WC-Anlagen (siehe § 11) 3. Leinenpflicht für Hunde im Innenbereich (siehe § 12) 4. Verschmutzungen der öffentlichen Straßen und Wege durch Pferdemist stellen vermehrt eine Beschwerdelage in Gundelfingen dar. Daher wurde die Verunreinigung durch Pferde der Verunreinigung durch Hunde gleichgestellt (siehe § 13). 5. Taubenfütterungsverbot findet Berücksichtigung (siehe § 14) 6. Schutz von Weinbergen findet Berücksichtigung (siehe § 15) 7. Werbematerial im Zusammenhang mit Verunreinigung wurde klargestellt (siehe § 17) 8. Für die Spielplätze wurde klargestellt, dass dies kein Aufenthaltsort zum Konsum von Alkohol o. ä. sein soll (§ 20).

Mit Änderung/Teilaktualisierung des Polizeigesetzes im Oktober 2020 wurde auch eine neue Musterfassung der Polizeiverordnung durch den Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Einführung des Gemeindevollzugsdienstes und dessen Überwachung der Einhaltung von Vorschriften der örtlichen Gemeindesatzungen und der Polizeiverordnung, ist eine Änderung und Neufassung der Polizeiverordnung notwendig gewesen.

 

Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung die bestehende Polizeiverordnung überarbeitet und neugefasst, welche am 30.06.2022 im Gemeinderat verabschiedet wurde (Polizeiverordnung).

    

Die maßgebenden Änderungen/Einfügungen kurz dargestellt:

1. Benutzung öffentlicher Brunnen findet Berücksichtigung (siehe § 9)

2. Aufnahme öffentlicher WC-Anlagen (siehe § 11)

3. Leinenpflicht für Hunde im Innenbereich (siehe § 12)

4. Verschmutzungen der öffentlichen Straßen und Wege durch Pferdemist stellen vermehrt eine Beschwerdelage in Gundelfingen dar. Daher wurde die Verunreinigung durch Pferde der Verunreinigung durch Hunde gleichgestellt (siehe § 13).

5. Taubenfütterungsverbot findet Berücksichtigung (siehe § 14)

6. Schutz von Weinbergen findet Berücksichtigung (siehe § 15)

7. Werbematerial im Zusammenhang mit Verunreinigung wurde klargestellt (siehe § 17)

8. Für die Spielplätze wurde klargestellt, dass dies kein Aufenthaltsort zum Konsum von Alkohol o. ä. sein soll (§ 20).