SEPA: Gundelfingen

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SEPA

SEPA-Umstellung – Einheitliches Europäisches Zahlungsverfahren

Die Gemeinde Gundelfingen stellt Ihren Zahlungsverkehr auf das neue Zahlungsformat SEPA um. SEPA bedeutet „Single Euro Payments Area“ und steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie Inlandszahlungen behandelt werden. Um dieses einheitliche europäische Zahlungsverfahren zu erreichen, werden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Ihre persönliche IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen ersichtlich oder können bei Ihrer Bank erfragt werden. Bereits bei uns gespeicherte Bankverbindungen werden automatisch in IBAN und BIC umgewandelt.

Ein wesentlicher Punkt bei SEPA ist die Umstellung des Lastschriftverfahrens:

Seit dem 1. Februar 2014 sind nur noch SEPA-Lastschriften zulässig. Bereits wirksam erteilte und noch bestehende Lastschrifteinzugsermächtigungen gelten jedoch weiter. Bürgerinnen und Bürger, die uns bereits eine wirksame Einzugsermächtigung erteilt haben und weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, brauchen deshalb nichts zu unternehmen. Einzugsermächtigungen, die uns bisher lediglich telefonisch, per Fax oder E-Mail erteilt wurden, sind aufgrund des neuen SEPA-Rechts nicht rechtswirksam und werden derzeit neu eingeholt. Zu gegebener Zeit werden die Lastschrifteinzugsermächtigungen in ein SEPA-Basislastschriftmandat umgewandelt. Bezüglich dieser Umstellung erhalten alle, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, im Herbst ein Informationsschreiben.

Was ist das SEPA-Basislastschriftmandat?

Durch das SEPA-Basislastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Beträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das Mandat kann selbstverständlich jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden. Das Mandat erlischt automatisch, wenn seit der letzten Lastschrift 36 Monate vergangen sind. Wenn Sie bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben und dies nunmehr nutzen möchten oder sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns gerne eine Einzugsermächtigung erteilen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeinde Gundelfingen, Rechnungsamt, Zimmer 114, Telefonnummer: 0761 5911-404 oder hier zum Download. Bitte senden Sie uns die Einzugsermächtigung im Original zu. Einzugsermächtigungen, die wir per E-Mail oder Fax erhalten, können wir nicht entgegen nehmen.

Im Rahmen der SEPA-Umstellung werden auf allen Bescheiden, Rechnungen oder sonstigen Formularen IBAN und BIC ergänzt.

Weiterführende Informationen zu SEPA finden sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank unter www.sepadeutschland.de.

SEPA-LAstschriftenmandat / Einzugsermächtigung