in der Gemeinde Gundelfingen
Vorschriften und Regelungen beim Bauen
Bauen
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen, bei der Änderung oder Nutzungsänderung oder beim Abbruch baulicher Anlagen sind oft viele Vorschriften und Regelungen einzuhalten. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit den geltenden Vorschriften auseinanderzusetzen und sich entsprechend zu erkundigen. Beim Bauen sind öffentlich rechtliche Vorschriften und privatrechtliche (nachbarschaftsrechtliche) Vorschriften betroffen. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorschriften gilt es, die bauplanungsrechtlichen Vorschriften und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Je nach Lage des Grundstücks, auf dem eine bauliche Anlage errichtet oder eine Nutzungsänderung durchgeführt werden soll, gelten besondere Vorschriften, die beispielsweise in Form eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften durch die Gemeinde erlassen worden sind. Informationen über Bebauungspläne und auch über das Baurecht erhalten Sie bei der Bauverwaltung der Gemeinde (Herr Schuler, Herr Müller, Herr Langenbacher). Auch bei Bauvorhaben, die nach der Landesbauordnung verfahrensfrei sind, sollte überprüft werden, ob deren Errichtung mit den Regelungen im Bebauungsplan übereinstimmt. Bei Bauvorhaben im Außenbereich können neben baurechtlichen Vorschriften auch Regelungen des Naturschutzrechtes oder des Wasserrechtes tangiert sein.