Zweckentfremdung: Gundelfingen

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Zweckentfremdung

Zweckentfremdung

Da in der Gemeinde Gundelfingen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, hat der Gemeinderat am 27. Januar 2022 eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Gundelfingen beschlossen. Die Satzung ist am 17. März 2022 in Kraft getreten.

Informationen und die Antragsformulare zur Registrierungspflicht sowie zur Genehmigung einer Zweckentfremdung können Sie den nachfolgenden Dateien entnehmen.

Melden Sie sich bei Fragen und Hinweisen zu einer Zweckentfremdung gerne beim Bauamt der Gemeinde:
bauamt(@)gundelfingen.de