Naturschutzrecht und Naturschutzverwaltung: Gundelfingen

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Naturschutzrecht und Naturschutzverwaltung

Für den Naturschutz gibt es rechtliche Grundlagen und Normen des Landes, des Bundes und auch auf europäischer Ebene. Für die Einhaltung dieser Gesetze sorgt die Naturschutzverwaltung.

Der Fachbereich Naturschutz des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist als untere Naturschutzbehörde für Gundelfingen zuständig. Seine Aufgabe ist es, die Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sowie die biologische Vielfalt auf Dauer zu sichern. Hierzu wird die Untere Naturschutzbehörde bei Planungen und Vorhaben, die für Natur und Landschaft relevant sind, als Fachbehörde beteiligt, oder sie wird direkt als Genehmigungsbehörde tätig. Sie ist auch zuständig für die Ausweisung und Änderung von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen, die Landschaftspflege sowie den Artenschutz und die Erholung in Natur und Landschaft. In Zusammenarbeit mit der Unteren Landwirtschaftsbehörde und dem Landschaftserhaltungsverband Breisgau-Hochschwarzwald fördert sie die die naturschutzgerechte Pflege landwirtschaftlich genutzter Flächen (Vertragsnaturschutz) und initiiert Maßnahmen zur Biotop- und  Landschaftspflege bzw. zum Artenschutz über Zuwendungen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR).