Service BW: Dienstleistungen: Gundelfingen

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Soweit nicht anders angegeben, gilt die vorliegende Datenschutzerklärung für alle Produkte, Services, Websites und Apps, die von Momentive Inc., Momentive Europe UC, Momentive Brasil Internet Eireli, Momentive Netherlands B.V. und weiteren Momentive-Partnerunternehmen (im Folgenden insgesamt als „Momentive“ bezeichnet) angeboten werden. Diese Produkte, Services, Websites und Apps sind in der vorliegenden Erklärung unter dem Begriff „Services“ zusammengefasst. Soweit in diesem Vertrag nicht anders angegeben, werden unsere Services in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Momentive Inc., in Brasilien durch Momentive Brasil Internet Eireli und in allen anderen Ländern durch Momentive Europe UC erbracht. Der Begriff „Daten“ in dieser Datenschutzerklärung bezieht sich auf alle Daten, die Sie mithilfe unserer Services erfassen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Umfragebeantwortungen, erfasste Formulardaten oder Daten, die auf einer von uns betriebenen Website eingefügt werden, handelt: es sind alles Ihre Daten! „Personenbezogene Daten“ oder auch „Daten zu Ihrer Person“ bezieht sich auf Informationen, die wir zu Ihrer Person erfassen und für die wir als Verwahrer handeln.
Verarbeitungsunternehmen
SurveyMonkey Europe UC2nd Floor, 2 Shelbourne Buildings,Shelbourne Road, Dublin, Ireland
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in den folgenden Datenkategorien zu von uns verfolgten berechtigten Zwecken. Diese sind in der vorliegenden Datenschutzerklärung dargelegt. Für jeden dieser Verwendungszwecke haben wir klare Einschränkungen festgelegt, sodass der Schutz Ihrer Daten gewährleistet ist und wir nur die Informationen nutzen, die zum Erreichen dieser berechtigten Zwecke notwendig sind. Unser oberstes Ziel ist die Verbesserung unserer Services und die Gewährleistung, dass unsere Services und Nachrichten für alle unsere Benutzer relevant sind. Gleichzeitig gewährleisten wir auch, dass die personenbezogenen Daten aller unserer Benutzer geschützt sind.

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  •     Erstellung neuer Services, Features und Inhalte sowie das Abgeben von Empfehlungen;
  •     Verfolgen des Verhaltens auf einer aggregierten/anonymisierten Ebene zur Ermittlung und zum Erkennen von Trends bei den verschiedenen Interaktionen mit unseren Services;
  •     Fehlerkorrektur und Fehlererkennung in der Produktfunktionalität.

Drittanbieter und Integrationen
Außerdem erfassen und verwenden wir Daten von Dritten und Integrationspartnern, um die Ersteller beim Versenden von Umfragen, Formularen, Anträgen oder Fragebögen an Sie zu unterstützen.

Machine Learning
Wir verarbeiten Beantwortungsdaten, Metadaten (entsprechend obiger Beschreibung) und Cookie-Daten mithilfe von Machine-Learning-Verfahren, um Umfrageerstellern nützliche und relevante Erkenntnisse aus den von ihnen mithilfe unserer Services gesammelten Daten zu vermitteln, neue Features zu entwickeln, unsere Services zu verbessern, Betrug zu erkennen und Produkte mit aggregierten Daten zu entwickeln. Weitere Informationen hierzu in Bezug auf Momentive-Umfragen finden Sie weiter unten.

Für die Verwaltung unserer Services nutzen wir Informationen und Daten zu Ihrer Person intern auch zu folgenden begrenzten Zwecken:

  •     Um gegebenenfalls unsere Verträge durchzusetzen;
  •     Um potentielle strafbare Handlungen zu vermeiden und
  •     um unerwünschte und missbräuchliche Aktivitäten herauszufiltern und zu verhindern. Wir haben z. B. automatisierte Systeme, die Inhalte nach sogenannten Phishing-Aktivitäten, Spam und betrügerischen Handlungen überprüfen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Service BW: Dienstleistungen

Waisenrente beantragen

Bei Waisenrenten wird zwischen Halb- und Vollwaisenrente unterschieden. Eine Halbwaisenrente erhalten Sie, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte oder die bereits bezogen wurde.

Sowohl zur Voll- als auch zur Halbwaisenrente erhalten Sie einen Zuschlag, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils oder der verstorbenen Eltern richtet. Hat eine Waise Anspruch auf mehrere Halbwaisenrenten, wird lediglich die Höchste gezahlt.

Sofern der Elternteil beziehungsweise die Eltern vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorben sind, wird die Waisenrente um einen Abschlag gemindert. Dieser Abschlag kann bis zu 10,8 Prozent betragen.

Waisenrenten werden bis zum 18. Geburtstag der Waisen gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden.

Bei Waisenrenten erfolgt keine Einkommensanrechnung.

Hinweis: Adoptieren Sie eine Waise, die bereits Waisenrente bezieht, erhält sie diese auch weiterhin. Sie wird auch dann unverändert weitergezahlt, wenn die Waise heiraten sollte.

Voraussetzungen

Hinterbliebene erhalten eine Waisenrente von der Deutschen Rentenversicherung, wenn der verstorbene Elternteil oder die verstorbenen Eltern die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Dazu zählen:

  • Beitragszeiten sowohl Pflicht- als auch freiwillige Beiträge,
  • Ersatzzeiten,
  • Kindererziehungszeiten,
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting ,
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers und
  • Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigungen.

Anspruch auf Waisenrente haben:

  • leibliche oder adoptierte Kinder der verstorbenden Person ,
  • Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt der verstorbenden Person aufgenommen waren und
  • Enkel und Geschwister, die im Haushalt der verstorbenden Person aufgenommen waren oder von der verstorbenden Person überwiegend unterhalten wurden,

wenn sie:

  • noch nicht 18 Jahre alt sind oder
  • noch nicht 27 Jahre alt sind und:
    • sich in einer Schul- oder Berufsausbildung von wöchentlich mehr als 20 Stunden befinden,
    • einen Freiwilligendienst leisten oder
    • wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können.
  • Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.
  • Über das 27. Lebensjahr hinaus kann ein verlängerter Waisenrentenanspruch entstehen, zum Beispiel durch die vorherige Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes in der Probezeit.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Services“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Service mit Registrierung nutzen. So sehen Sie gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Rentenantrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab, anschließend erhalten Sie eine Sendebestätigung.
  • Nachdem der zuständige Rentenversicherungsträger Ihren Rentenantrag bearbeitet hat, erhalten Sie einen Bescheid.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen Beratungstermin.
  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger bearbeitet Ihren Antrag, anschließend erhalten Sie einen Bescheid.

Schriftlicher Antrag:

  • Besuchen Sie die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts­- und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Services mit Registrierung oder De-Mail.

Fristen

  • Rückwirkende Zahlung der Waisenrente: bis zu 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat

Unterlagen

  • Antrag auf Waisenrente
  • Personaldokument wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch,
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • bei Antrag auf Waisenrente für eine volljährige Waise:
    • Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung oder
    • Nachweis über die Ableistung eines Freiwilligendienstes.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert bis zu drei Monate. Bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Antragsunterlagen erfolgt eine zeitnahe Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.

Sonstiges

Liegt ein Unfallversicherungsfall zum Beispiel ein Arbeitsunfall vor, kann auch eine Waisenrente von der Berufsgenossenschaft gezahlt werden. Hier bestehen andere Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.

Zuständigkeit

Deutsche Rentenversicherung

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

07.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg